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LSG Hessen, 16.12.2005 - L 6 B 195/05 EG |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
BErzGG § 1 Abs. 6 S. 2 Nr. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; ZPO § 114; SGG § 73 a
Erziehungsgeld, Aufenthaltserlaubnis, Verfassungsmäßigkeit, Prozesskostenhilfe
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95
Erziehungsgeld an Ausländer
Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2005 - L 6 B 195/05
Grundlage für diese Annahme ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (1 BvR 2515/95 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4).Im Hinblick darauf liegt die Annahme nahe, dass auch diese Nachfolgeregelungen, soweit sie auf die Klägerin Anwendung finden und nach der derzeitigen Gesetzeslage einen Anspruch auf Erziehungsgeld für das Kind ... der Klägerin an sich ausschließen, als verfassungswidrig angesehen werden müssen und deshalb den Gesetzgeber veranlassen werden, auch diesbezüglich die bisherige Regelung durch eine nunmehr den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (a.a.O.) entsprechenden verfassungsgemäßen Bestimmung zu ersetzen.
- BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf …
Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2005 - L 6 B 195/05
Die hierfür erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht der Klage (§§ 114 Zivilprozessordnung - ZPO - 73a Sozialgerichtsgesetz - SGG -), an die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 4.2.2004 - 1 BvR 1172/02 = NJW-RR 2004, S. 1153) ohnehin keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, ist entgegen der vom Sozialgericht vertretenen Auffassung gegeben.
- LSG Hessen, 30.08.2006 - L 6 B 165/06
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Erziehungsgeld - Ausländer - …
Im Hinblick darauf liegt die Annahme nahe, dass -wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse 16.12.2005 -L 6 B 195/05 EG, vom 8.3.2006 -L 6 B 223/05 EG und vom 23.5.2006 -L 6 B 134/05 EG -) -auch die für die Klägerin maßgebliche Nachfolgeregelung, soweit sie im konkreten Fall dem Anspruch auf Erziehungsgeld für das Kind S. entgegen steht, als verfassungswidrig anzusehen ist und insoweit bereits Gründe des Gleichbehandlungsgebotes nach Art. 3 GG einen Anspruch auf Erziehungsgeld begründen können. - LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - L 3 B 8/07
Kostenpflicht des Unternehmers in Beitragsstreitigkeiten
Das Sozialgericht hat sich zur Begründung seiner Auffassung, die Klägerin gehöre zum Personenkreis des § 183 SGG, auf die Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts vom 22. November 2005 - L 6 B 195/05 U-LW - berufen.